in Gemeineigentum überführen

in Gemeineigentum überführen

Universal-Lexikon. 2012.

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  • verstaatlichen — in Gemeineigentum überführen; nationalisieren; vergesellschaften; sozialisieren; enteignen; kollektivieren * * * ver|staat|li|chen [fɛɐ̯ ʃta:tlɪçn̩] <tr.; hat: zum Eigentum des Staates machen: einen Betrieb verstaatlichen; die Eisenbahnen… …   Universal-Lexikon

  • vergesellschaften — in Gemeineigentum überführen; verstaatlichen; nationalisieren; sozialisieren; enteignen; kollektivieren * * * ver|ge|sẹll|schaf|ten 〈V. tr.; hat〉 in das Eigentum einer od. der Gesellschaft überführen ● Privateigentum vergesellschaften; sich mit… …   Universal-Lexikon

  • sozialisieren — in Gemeineigentum überführen; verstaatlichen; nationalisieren; vergesellschaften; enteignen; kollektivieren * * * so|zi|a|li|sie|ren 〈V. tr.; hat〉 1. etwas sozialisieren in staatl. Besitz überführen, verstaatlichen, vergesellschaften 2. jmdn.… …   Universal-Lexikon

  • enteignen — in Gemeineigentum überführen; verstaatlichen; nationalisieren; vergesellschaften; sozialisieren; kollektivieren * * * ent|eig|nen [ɛnt |ai̮gnən], enteignete, enteignet <tr.; hat: a) durch Anordnung oder Gesetz dem Eigentümer wegnehmen: den… …   Universal-Lexikon

  • kollektivieren — in Gemeineigentum überführen; verstaatlichen; nationalisieren; vergesellschaften; sozialisieren; enteignen * * * kol|lek|ti|vie|ren 〈[ vi: ] V. tr.; hat〉 1. in Kollektive zusammenfassen 2. Privateigentum kollektivieren in Kollektiveigentum… …   Universal-Lexikon

  • nationalisieren — in Gemeineigentum überführen; verstaatlichen; vergesellschaften; sozialisieren; enteignen; kollektivieren * * * na|ti|o|na|li|sie|ren 〈V. tr.; hat〉 1. jmdn. nationalisieren einbürgern, einer Nation eingliedern 2. etwas nationalisieren… …   Universal-Lexikon

  • Verfassung des Freistaates Bayern — Basisdaten Titel: Verfassung des Freistaates Bayern Kurztitel: Bayerische Verfassung Abkürzung: Verf BY, BayVerf Art: Landesgesetz Geltungsbereich …   Deutsch Wikipedia

  • Anarchismus — An|ar|chis|mus 〈[ çı̣s ] m.; ; unz.〉 polit. Lehre, die jede staatl. Ordnung ablehnt u. das menschl. Zusammenleben nur vom Willen u. von der Einsicht des Einzelnen bestimmt wissen will * * * An|ar|chịs|mus, der; , …men: Lehre, die eine… …   Universal-Lexikon

  • Arbeiterbewegung: Anfänge der Arbeiterbewegung —   Die 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts brachte in England die Durchsetzung des Fabriksystems und eine wachsende Verstädterung. Die in den Städten lebenden Arbeitermassen umfassten neben den eigentlichen Industriearbeitern auch Handwerker und… …   Universal-Lexikon

  • kollektivieren — kol|lek|ti|vie|ren [...v...] <nach gleichbed. russ. kollektivizirovat zu ↑Kollektiv u. ↑...ieren> Privateigentum in Gemeineigentum überführen …   Das große Fremdwörterbuch

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